Pfandpflicht jetzt auch bei Action: So funktioniert’s unterwegs

Erfahre, wie Du unterwegs bei Action Dein Pfand zurückbekommst und gleichzeitig einen Beitrag zur Umwelt leistest.

Pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen müssen jetzt auch bei Action zurückgegeben werden. Das hat ein Gericht entschieden. Das Landgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass Action gesetzlich verpflichtet ist, pfandpflichtige Flaschen und Dosen, die in den Filialen verkauft werden, zurückzunehmen. Wenn Du also in einem Action-Laden ein Getränk kaufst und das Pfand dafür zahlen musst, kannst Du das leere Behältnis wieder zurückgeben und Dein Pfand zurückbekommen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat getestet, ob Action das überhaupt macht. Es wurde festgestellt, dass in einigen Filialen in Berlin und Rielasingen die Rücknahme verweigert wurde. Das Gericht hat nun klargestellt, dass jede Verkaufsstelle für Getränkeverpackungen Pfand zurücknehmen muss. Diese Entscheidung ist für alle wichtig, die unterwegs in Deutschland reisen. Wenn Du also im Urlaub oder auf einer Ausflugsreise bist und etwas in einem Action-Discounter kaufst, kannst Du sicher sein, dass Du die leeren Flaschen und Dosen dort zurückgeben kannst und Dein Geld zurückbekommst.

Das Pfandsystem in Deutschland ist eine gute Möglichkeit, die Umwelt zu schützen. Durch die Rückgabe von Pfandverpackungen wird sichergestellt, dass die Ressourcen geschont werden. Damit wird auch das Recycling von Kunststoff und Glas gefördert. Es ist ein einfacher Schritt, der jedem helfen kann, nachhaltiger zu leben und die Umwelt zu unterstützen. Das gilt nicht nur für große Supermärkte, sondern jetzt auch für Discounter.



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