Lidl darf Dubai-Schokolade verkaufen – Keine Irreführung?

In einem modernen Verkaufsraum stehen zwei Männer vor einem eleganten Regal voller Schokolade. Eine große Leuchtreklame mit dem Logo von Lidl ist sichtbar, ebenso wie verschiedene Sorten von Schokolade in vielen Farben und Formen, die ordentlich angeordnet sind. Hinter den Männern befinden sich Schilder mit unterschiedlichen Schokoladensorten, und ein Bildschirm zeigt Werbung für Schokolade. Der Raum ist gut beleuchtet und hat eine ansprechende, einladende Atmosphäre.

Schokolade aus dem Orient: Warum der Name nicht gleich den Ursprung verrät.

Lidl darf seine „Dubai-Schokolade“ weiterhin verkaufen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Eine Person, die in Deutschland Schokolade aus Dubai vertreibt, hatte geklagt. Er war der Meinung, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ irreführend sei, weil das Produkt nicht in Dubai hergestellt wird. Der Käufer könnte denken, die Schokolade komme tatsächlich aus Dubai oder sei dort produziert worden.

Die Richter sahen das allerdings anders. Sie haben festgestellt, dass das Wort „Dubai“ mittlerweile als Gattungsbegriff betrachtet werden kann. Das bedeutet, dass viele Menschen nicht automatisch erwarten, dass die Schokolade aus Dubai stammt. Die Verpackung der Schokolade zeigt deutlich, dass die Zutaten „aus EU-/Nicht-EU“ kommen. Das trägt dazu bei, dass es keine Irreführung gibt. Außerdem wird das Produkt in der Werbung als „Qualitäts-Eigenmarke“ von Lidl beworben. Das hebt hervor, dass es sich nicht nur um eine Schokolade aus Dubai handelt.

In einem anderen Fall hat das Landgericht Köln entschieden, dass Aldi Süd seine „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ nicht mehr verkaufen darf. Der Grund dafür war, dass diese Schokolade in der Türkei hergestellt wird, und die Käufer dadurch in die Irre geführt werden könnten. Diese Entscheidung zeigt, dass die rechtliche Lage in solchen Fällen unterschiedlich ausgelegt werden kann. Die Entscheidung in Frankfurter Fall ist noch nicht endgültig. Der Kläger überlegt, ob er dagegen vorgehen möchte.



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