Alkoholfreier Gin? EU verbietet die Bezeichnung für Drinks
Verwirrung um den Namen: Was das EuGH-Urteil für alkoholfreie Drinks bedeutet.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass alkoholfreie Getränke nicht als „Gin“ verkauft werden dürfen, auch wenn klar draufsteht, dass sie alkoholfrei sind. Dies geschah in einem Fall, bei dem ein Unternehmen ein Getränk unter dem Namen „Virgin Gin Alkoholfrei“ anbot. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte, weil echte Gins einen Alkoholgehalt von mindestens 37,5 Prozent haben müssen.
Das Gericht erklärte, dass die Verwendung der Bezeichnung „Gin“ nicht erlaubt ist, weil diese rechtlich geschützt ist. Das bedeutet, dass nur echte Gins, die aus alkoholhaltigem Ethylalkohol und Wacholderbeeren hergestellt werden, diesen Namen tragen dürfen. Ohne Alkohol darf man nicht „Gin“ sagen.
Es ist wichtig, dass Verbraucher nicht verwirrt werden. Das Urteil schützte auch die Hersteller, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Alkoholfreie Alternativen dürfen weiterhin verkauft werden, solange sie nicht mit geschützten Begriffen wie „Gin“ versehen sind. Damit ist es möglich, viele andere leckere alkoholfreie Getränke anzubieten, die ohne Alkohol auskommen.
Das Verbot zielt darauf ab, die Marken zu schützen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. So bleibt der Markt für alkoholfreie Getränke zwar offen, aber die Begriffe müssen korrekt verwendet werden. Verbraucher können weiterhin neue und innovative Produkte entdecken, die für sie geeignet sind.



